Ein landeseigenes Wohnungsunternehmen vermutete schon längere Zeit, dass die Mieter zweier Wohnungen unerlaubt untervermieteten, und griff zu einer ungewöhnlicheren Methode, um ihren Verdacht zu bestätigen: Es beauftragte eine Privatdetektei, die heimlich Videoaufzeichnungen im Treppenhaus vor den betroffenen Wohnungen machte.
Videoaufnahmen
Überwachung von Arbeitnehmern
Das BAG entschied: Beauftragt der Arbeitgeber wegen des Verdachts einer vorgetäuschten Arbeitsunfähigkeit einen Detektiv, so muss er seinen Verdacht auf konkrete Tatsachen stützen können. Veranlasst er, dass der Detektiv den Arbeitnehmer überwacht und fotografiert, ohne dass konkrete Tatsachen vorliegen, so handelt er rechtswidrig.