Ein Blick auf das Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) aus der Praxis: Unternehmen, die in begründeten Verdachtsfällen wegen Straftaten ihre Mitarbeiter überwachen lassen wollen, haben nach wie vor die Möglichkeit dazu. Das BAG hat lediglich in seinem Urteil vom 19.02.2015 (Az.: 8 AZR 1007/13), die Überwachung ohne konkreten Verdacht als nicht zulässig erklärt. An der Gesetzeslage wurde somit...