Als am 12.10. 2016 eine syrische Familie aus Aleppo bei der belgischen Botschaft in Beirut Visumanträge zur Erteilung von Visa mit räumlich beschränkter Gültigkeit nach dem EU-Visakodex (Art. 25 Abs. 1 a des Visakodex der Gemeinschaft vom 13. 07. 2009) beantragte, ahnte noch niemand, dass dieser Fall hohe Wellen schlagen und die gesamte Asylpolitik der EU auf den Prüfstand stellen würde.