Seit einigen Jahren sind sog. Krypto-Währungen verfügbar. Während sie sich im Rahmen normaler Zahlungsvorgänge als Alternative zum Bargeld bislang wenig durchsetzen konnten, haben Investoren sie als Spekulationsobjekte entdeckt. Das Finanzgericht Berlin-Brandenburg hatte zu entscheiden, ob Gewinne aus der Veräußerung von Krypto-Währungen (im Urteilsfall: Bitcoin) der Einkommensteuer unterliegen.