Vorläufiger Rechtsschutz

Rechtliches

Entscheidung: Brandschutz geht vor

Ist nicht hinreichend nachgewiesen, dass gravierende brandschutzrechtliche Mängel - wie etwa das Fehlen eines ersten oder zweiten Rettungswegs oder Bedenken gegen die Standfestigkeit einer Großgarage im Brandfall - behoben sind, überwiegt regelmäßig das öffentliche Interesse an der sofortigen Vollziehung einer Nutzungsuntersagung. Dies entschied aktuell das VG Karlsruhe.