Vorratsdatenspeicherung

Rechtliches

Anlasslose Vorratsdatenspeicherung

Dem Bundesverfassungsgericht lagen drei Verfassungsbeschwerden vor, die sich unmittelbar gegen Vorschriften des Telekommunikationsgesetzes (TKG) und der Strafprozessordnung (StPO) richteten, die die anlasslose Speicherung von Verkehrs- und Standortdaten auf Vorrat (sogenannte anlasslose Vorratsdatenspeicherung) vorsahen.

Rechtliches

Verstößt die deutsche Vorratsdatenspeicherung gegen EU-Recht?

Telekommunikationsdienste, die öffentlich zugängliche Internetdienste oder Telefondienste für Endbenutzer erbringen, sind gesetzlich verpflichtet, Telekommunikationsverkehrsdaten ihrer Kunden auf Vorrat zu speichern. Nicht gespeichert werden dürfen hingegen der Inhalt der Kommunikation, Daten über aufgerufene Internetseiten, Daten von E-Mail Diensten. Zwei Telekommunikationsanbieter waren der...

Rechtliches

Urteil: Keine Pflicht zur Vorratsdatenspeicherung

Telekommunikationsunternehmen wie etwa die Deutsche Telekom sind nicht verpflichtet, im Rahmen der Vorratsdatenspeicherung die Telekommunikationsverbindungsdaten ihrer Kunden zu speichern; die entsprechenden Regelungen im Telekommunikationsgesetz sind mit Europäischem Recht nicht vereinbar und somit rechtswidrig (VG Köln).

Rechtliches

BGH: Speicherung von dynamischen IP-Adressen

Der Kläger verlangt von der beklagten Bundesrepublik Deutschland Unterlassung der Speicherung von dynamischen IP-Adressen. Dies sind Ziffernfolgen, die bei jeder Einwahl vernetzten Computern zugewiesen werden, um deren Kommunikation im Internet zu ermöglichen. Bei einer Vielzahl allgemein zugänglicher Internetportale des Bundes werden alle Zugriffe in Protokolldateien festgehalten mit dem Ziel...