Das OLG Karlsruhe verurteilte einen Autorfahrer zu einer Geldbuße von 100,00 €. Grund war das vorsätzliche Mit-sich-Führen eines betriebsbereiten technischen Geräts, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen.
Das OLG Karlsruhe verurteilte einen Autorfahrer zu einer Geldbuße von 100,00 €. Grund war das vorsätzliche Mit-sich-Führen eines betriebsbereiten technischen Geräts, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen.