Einem von drei geschäftsführenden Gesellschaftern eines Bewachungsunternehmens werden seine waffenrechtlichen Genehmigungen wegen Unzuverlässigkeit gem. § 5 Abs. 1 Nr. 2 lit. a Waffengesetz (WaffG) entzogen. Die Übertragung des Zuständigkeitsbereichs „Waffen und Munition“ auf einen Mitgeschäftsführer befreit ihn dabei nicht von seinen öffentlich-rechtlichen Pflichten.
Waffe
Besitz einer verbotenen Waffe und deren Aufbewahrung im Wohnzimmer
Mit seit 10.03.2016 rechtskräftigem Strafbefehl verurteilte das Amtsgericht (AmtsG) einen Waffenbesitzer wegen vorsätzlichen unerlaubten Anbaus von Betäubungsmitteln (Cannabispflanzen) zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen.
Erfolgreicher Eilantrag gegen Widerruf einer sprengstoffrechtlichen Erlaubnis
Ein Inhaber mehrerer Waffenbesitzkarten, der mit der Erlaubnis für den Handel mit Schusswaffen einen entsprechenden Handel betreibt, überließ einem Käufer eine Repetierbüchse, obwohl dieser nicht im Besitz einer dafür notwendigen Erwerbsberechtigung, sondern lediglich im Besitz einer „gelben Waffenbesitzkarte“ gewesen sei.
Unkalkulierbares Risiko: Führen von Waffen im Alltag
Laut der aktuellen Dunkelfeldstudie des Bundeskriminalamts bewaffnet sich ein nicht unerheblicher Anteil der Bevölkerung im Alltag, um sich vor Kriminalität zu schützen. Die Polizei rät jedoch dringend davon ab, Waffen mit sich zu führen. Erfahren Sie, warum und welche Regelungen laut Waffengesetz gelten.
Waffenbesitz – Ein rechtskräftiger Strafbefehl steht einem rechtskräftigen Strafurteil gleich
Ein Amtsgericht in Rheinland-Pfalz hatte einen Waffenbesitzer mit rechtskräftigem Strafbefehl zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr verurteilt und setzte die Vollstreckung zur Bewährung aus. Nach Anhörung des Betroffenen widerrief das zuständige Landratsamt in Oberbayern die für ihn ausgestellten Waffenbesitzkarten und traf Folgeanordnungen.