Der VGH Baden-Württemberg hatte über die Verhältnismäßigkeit einer durch die Waffenbehörde erlassenen Verfügung der sofortigen Sicherstellung der waffenrechtlichen Erlaubnisse, Waffen und der Munition eines der Reichsbürgerszene angehörenden Mannes zu entscheiden.
Waffenbesitz
Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit bei Mitgliedschaft in „Die Heimat“
Angesichts der Mitgliedschaft eines Waffenbesitzers in der Partei „Die Heimat“ bestätigte der Verwaltungsgerichtshof München die Rechtmäßigkeit des Widerrufs seiner waffenrechtlichen Erlaubnisse durch das zuständige Landratsamt.
Waffenrechtliche Regelunzuverlässigkeit wegen NS-Bekenntnis
Der VGH BW urteilte im Falle von sich zum Nationalsozialismus bekennenden Waffenbesitzern, dass diesen die für den Waffenbesitz nötige Zuverlässigkeit fehle, da sich in ihrem NS-Bekenntnis gegen die verfassungsmäßige Ordnung gerichtete Bestrebungen ausdrückten, welche regelmäßig eine waffenrechtliche Unzuverlässigkeit begründeten.
Besitz einer verbotenen Waffe und deren Aufbewahrung im Wohnzimmer
Mit seit 10.03.2016 rechtskräftigem Strafbefehl verurteilte das Amtsgericht (AmtsG) einen Waffenbesitzer wegen vorsätzlichen unerlaubten Anbaus von Betäubungsmitteln (Cannabispflanzen) zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen.
Waffenbesitz – Ein rechtskräftiger Strafbefehl steht einem rechtskräftigen Strafurteil gleich
Ein Amtsgericht in Rheinland-Pfalz hatte einen Waffenbesitzer mit rechtskräftigem Strafbefehl zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr verurteilt und setzte die Vollstreckung zur Bewährung aus. Nach Anhörung des Betroffenen widerrief das zuständige Landratsamt in Oberbayern die für ihn ausgestellten Waffenbesitzkarten und traf Folgeanordnungen.
Änderung der waffenrechtlichen Zuverlässigkeitsprüfung
Der Bundesrat hat einem Gesetzentwurf zur Änderung der waffenrechtlichen Zuverlässigkeitsprüfung (§ 5 WaffG) zugestimmt. Dadurch soll der legale Waffenbesitz von Personen aus dem extremistischen Spektrum besser kontrolliert und eingedämmt werden. Nun wird sich die Bundesregierung mit dem Entwurf beschäftigen.