Waffenrecht

Gefahrenabwehr Rechtliches

Versender einer Waffe ist für die Einhaltung der waffenrechtlichen Vorschriften verantwortlich

Ein Waffenbesitzer versandte am 27.06.2022 die in seine Waffenbesitzkarte eingetragene halbautomatische Büchse Kaliber 9 mm zerlegt mit dem Transportdienstleister DHL an ein Waffengeschäft. Nachdem diese mit E-Mail vom 06.07.2022 mitteilte, die Waffe ohne zugehörigen Verschluss erhalten zu haben, zeigte der Waffenbesitzer gegenüber dem Landratsamt (LRA) sowie der DHL mit E-Mails desselben Tages...

Rechtliches

Aufteilung der Aufgabenbereiche unter waffenrechtlich Mitberechtigten entbindet nicht von...

Einem von drei geschäftsführenden Gesellschaftern eines Bewachungsunternehmens werden seine waffenrechtlichen Genehmigungen wegen Unzuverlässigkeit gem. § 5 Abs. 1 Nr. 2 lit. a Waffengesetz (WaffG) entzogen. Die Übertragung des Zuständigkeitsbereichs „Waffen und Munition“ auf einen Mitgeschäftsführer befreit ihn dabei nicht von seinen öffentlich-rechtlichen Pflichten.