Das OVG Thüringen hat den Widerruf der waffenrechtlichen Erlaubnisse eines AfD-Mitglieds als rechtswidrig bewertet, da die zuständige Behörde u. a. nicht geprüft habe, ob Umstände vorliegen, die die Regelunzuverlässigkeitsvermutung widerlegen können.
Waffenrecht
Verstoß gegen waffenrechtliche Aufbewahrungspflichten
Das VG Ansbach bestätigte die Rechtmäßigkeit des Widerrufs der waffenrechtlichen Erlaubnisse eines Waffenbesitzers wegen zweifachen Vorstoßes gegen die Aufbewahrungspflichten des § 36 WaffG.
Medizinisches Zeugnis bei Zweifeln an Waffenbesitzeignung
Angesichts der Nichtvorlage eines zu Recht geforderten ärztlichen Gutachtens bestätigte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof im Beschwerdeverfahren eines Waffenbesitzers gegen den Widerruf seiner Waffenbesitzkarten die Rechtmäßigkeit des Widerrufbescheids.
Versender einer Waffe ist für die Einhaltung der waffenrechtlichen Vorschriften verantwortlich
Ein Waffenbesitzer versandte am 27.06.2022 die in seine Waffenbesitzkarte eingetragene halbautomatische Büchse Kaliber 9 mm zerlegt mit dem Transportdienstleister DHL an ein Waffengeschäft. Nachdem diese mit E-Mail vom 06.07.2022 mitteilte, die Waffe ohne zugehörigen Verschluss erhalten zu haben, zeigte der Waffenbesitzer gegenüber dem Landratsamt (LRA) sowie der DHL mit E-Mails desselben Tages...
Aufteilung der Aufgabenbereiche unter waffenrechtlich Mitberechtigten entbindet nicht von...
Einem von drei geschäftsführenden Gesellschaftern eines Bewachungsunternehmens werden seine waffenrechtlichen Genehmigungen wegen Unzuverlässigkeit gem. § 5 Abs. 1 Nr. 2 lit. a Waffengesetz (WaffG) entzogen. Die Übertragung des Zuständigkeitsbereichs „Waffen und Munition“ auf einen Mitgeschäftsführer befreit ihn dabei nicht von seinen öffentlich-rechtlichen Pflichten.
Erwerb, Besitz und Führen von Waffen bei Bewachungsunternehmen
Um in der Bundesrepublik Deutschland eine Erlaubnis zum Tragen einer Waffe, die unter das Waffengesetz fällt, zu erhalten, muss eine Vielzahl an Auflagen erfüllt werden. Bewachungsunternehmen sind hier in der Pflicht eine Reihe von Voraussetzungen zu erfüllen, um eine Waffenbesitzkarte und einen Waffenschein ausgestellt zu bekommen.