Das OVG Berlin-Brandenburg hat u.a. bezüglich der Frage der Überprüfbarkeit eines strafrechtlichen Urteils im waffenrechtlichen Verfahren geurteilt, dass es weder Aufgabe der Waffenbehörde noch der Verwaltungsgerichte ist, eine eigene strafrechtliche Bewertung des pönalisierten Verhaltens und des verhängten Strafmaßes vorzunehmen.
Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit
Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit bei Mitgliedschaft in „Die Heimat“
Angesichts der Mitgliedschaft eines Waffenbesitzers in der Partei „Die Heimat“ bestätigte der Verwaltungsgerichtshof München die Rechtmäßigkeit des Widerrufs seiner waffenrechtlichen Erlaubnisse durch das zuständige Landratsamt.
Waffenrechtliche Regelunzuverlässigkeit wegen NS-Bekenntnis
Der VGH BW urteilte im Falle von sich zum Nationalsozialismus bekennenden Waffenbesitzern, dass diesen die für den Waffenbesitz nötige Zuverlässigkeit fehle, da sich in ihrem NS-Bekenntnis gegen die verfassungsmäßige Ordnung gerichtete Bestrebungen ausdrückten, welche regelmäßig eine waffenrechtliche Unzuverlässigkeit begründeten.
Verbotene Waffe im Wohnzimmerregal
Die am BayVGH eingelegte Berufung eines Waffenbesitzers gegen den Widerruf seiner Waffenbesitzkarte blieb ohne Erfolg. Nach den Feststellungen des VGH musste die Waffenbesitzkarte durch das Landratsamt widerrufen werden, da der Waffenbesitzer waffenrechtlich unzuverlässig sei. Weiterhin habe das Verwaltungsgericht die gegen den Widerruf gerichtete Klage zu Recht abgewiesen, weil der angefochtene...