Das Nationale Waffenregister-Gesetz (NWRG) soll zusammen mit der Verordnung zur Durchführung zum 1. Juli 2012 in Kraft treten. Es ist die Rechtsgrundlage für die Einführung des Nationalen Waffenregisters nach § 43a Waffengesetz. Der Weg einer erlaubnispflichtigen Waffe soll perspektivisch über den aktuellen Besitzer hinaus über etwaige Vorbesitzer bis hin zum Waffenhersteller oder Importeur...