Waffenschein

Rechtliches

VGH BW: Kein Waffenschein für reisenden Schmuckhändler

Wer Schusswaffen erwerben will, muss dafür nach dem Waffengesetz ein Bedürfnis glaubhaft machen, etwa als Jäger oder als Bewachungsunternehmer. Anerkannt werden auch besonders gefährdete Personen. Diese müssen glaubhaft machen, dass sie „wesentlich mehr als die Allgemeinheit durch Angriffe auf Leib oder Leben gefährdet“ sind. Was damit gemeint ist, erläutert in einer aktuellen Entscheidung der...

Rechtliches

Widerruf des Waffenscheins bei „Reichsbürgern“

Der VGH München hat entschieden, dass es rechtmäßig ist, jemandem den Waffenschein zu entziehen, wenn er sich wie ein sogenannter „Reichsbürger“ verhält, also die Existenz und Legitimation der Bundesrepublik Deutschland und seiner Gesetze verneint. Denn wer vorgibt, dass ein bestimmtes Gesetz nicht rechtmäßig existiere, wie etwa auch das Waffengesetz (WaffG), lässt auch befürchten, dass er es...

Sicherheit

Keine „Firmenwaffenscheine“ für Bewachungsunternehmer

Bewachungsunternehmer können eine Erlaubnis zum Führen von Schusswaffen (Waffenschein) nur für konkrete Bewachungsaufträge erhalten, für die glaubhaft gemacht ist, dass aus Gründen der Sicherung einer gefährdeten Person oder eines gefährdeten Objekts Schusswaffen erforderlich sind. Dies entschied das Bundesverwaltungsgericht mit Urteil vom 11.11.2015.