In zwei Entscheidungen aus dem Jahr 2023 haben das OVG Nordrhein-Westfalen und das OVG Sachsen klargestellt, dass auch die Verwahrung des Waffenschrankschlüssels denselben Sicherheitsanforderungen genügen müsse wie die für Waffen selbst. Der vorliegende Beitrag beleuchtet die Konsequenzen dieser Rechtsprechung für Waffenbehörden.
Waffenschrankschlüssel
Anforderungen an die Aufbewahrung von Waffenschrankschlüsseln
Schlüssel zu einem Waffenschrank sind in einem Behältnis aufzubewahren, das seinerseits den gesetzlichen Sicherheitsstandards an die Aufbewahrung der im Waffenschrank befindlichen Waffen und Munition entspricht. Das hat das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen entschieden.
