Im Tarifstreit um die Bezahlung der 19.000 Beschäftigten der Wach- und Sicherheitsbranche in Baden-Württemberg hat die Gewerkschaft Verdi zu ersten Warnstreiks am Flughafen Stuttgart und in kerntechnischen Anlagen aufgerufen.
Warnstreik
Warnstreiks von ver.di im Bewachungsgewerbe zulässig
Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat einen Antrag des Bundesverbandes der Sicherheitswirtschaft (BDSW), mit dem der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) die Durchführung von Warnstreiks im Bereich der Bewachung kerntechnischer Anlagen untersagt werden sollte, zurückgewiesen.
Schadensersatz wegen rechtswidrigen Warnstreiks
Wechselt ein Unternehmen während laufender Tarifvertragsverhandlungen innerhalb eines Arbeitgeberverbandes von einer Mitgliedschaft mit Tarifbindung in eine Mitgliedschaft ohne Tarifbindung (OT-Mitgliedschaft) und informiert es die Gewerkschaft über diesen Statuswechsel, sind spätere gegen dieses Unternehmen gerichtete Arbeitskampfmaßnahmen zum Abschluss eines Verbandstarifvertrags unzulässig.