Wird ein Auto in einer Waschanlage beschädigt, weil der Fahrer entgegen der Warnhinweise während des automatisierten Waschvorgangs gebremst hat, so trägt dieser die Schuld an dem Schaden. Auch wenn das Abbremsen aufgrund einer möglichen Kollision mit dem Fahrzeug davor erfolgt, trifft den Fahrer eine überwiegende Schuld.