Dauert nach einem nicht selbst verschuldeten Verkehrsunfall die Reparatur des Autos – etwa wegen fehlender Ersatzteile – außergewöhnlich lange, muss die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers trotzdem die Entschädigung hierfür bezahlen. Dies gilt auch, wenn ein Dritter dem Betroffenen einen kostenlosen Ersatzwagen zur Verfügung stellt.