Wettbewerbsverstoß

Rechtliches

Urteil: Vertrieb eines Werbeblockers ist nicht wettbewerbswidrig

Ein Verlag stellte seine redaktionellen Inhalte auch auf seinen Internetseiten zur Verfügung. Dieses Angebot finanzierte er durch Werbung. Es kam zum Streit vor Gericht, als ein Softwareunternehmen den Vertrieb eines Werbeblockers zum Einsatz brachte. Urteil: Das kostenlose Angebot des Werbeblocker-Programms AdBloc Plus verstößt nicht gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (BGH).