Das Sächsische Oberverwaltungsgericht hat in einem Rechtsstreit um eine sprengstoffrechtliche Erlaubnis die diesbezügliche Unzuverlässigkeit des Betroffenen verneint, da die feststellbaren Tatsachen bei Würdigung der Umstände nicht für die Prognose ausreichten, dass er künftig mit hinreichender Wahrscheinlichkeit Sprengstoff an Personen überlassen werde, die zur Ausübung der tatsächlichen Gewalt...
Widerspruch
Betriebsübergang – Verwirkung des Widerspruchrechts
Im Falle eines Betriebsübergangs können Arbeitnehmer dem Übergang ihres Arbeitsverhältnisses widersprechen. Klagt ein Arbeitnehmer nach einem solchen Betriebsübergang auf Feststellung, dass ein Arbeitsverhältnis zwischen ihm und dem Betriebserwerber besteht, so kann er dadurch sein Widerspruchsrecht gegenüber dem Betriebsveräußerer verwirken.