Im Rahmen einer Popularklage hatte der Bayerische Verfassungsgerichtshof (VerfGH) über die Verfassungsmäßigkeit der seit dem 01.01.2013 geltenden Vorschrift des Art. 46 Abs. 4 BayBO zu befinden, die den Einsatz und Betrieb von Rauchwarnmeldern in Wohnungen regelt.