Der V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat heute entschieden, dass bei einem Leitungswasserschaden, der im räumlichen Bereich des Sondereigentums eingetreten ist, der im Gebäudeversicherungsvertrag vereinbarte Selbstbehalt – vorbehaltlich einer abweichenden Regelung - von allen Wohnungseigentümern gemeinschaftlich zu tragen ist.
Wohnungseigentümer
Urteil: Rauchwarnmelder in Eigentumswohnungen
Wohnungseigentümer haben die Beschlusskompetenz für eine einheitliche Vollausstattung des Wohnungseigentums mit Rauchwarnmeldern. Hierbei kann sogar über die Anforderungen der Landesbauordnung hinausgegangen werden. Außerdem können die Eigentümer beschließen, einen externen Dienstleister mit dem Einbau und der regelmäßigen Wartung der Warnmelder zu beauftragen (LG Hamburg).