Wucher

Rechtliches

Urteil: Überteuerte Schlüsseldienste können strafbar sein

Rechnet ein Schlüsseldienst überteuert ab, so ist dies dann ein strafrechtliches Vergehen (Wucher), wenn der Schlüsseldienstbetreiber eine Zwangslage des Auftraggebers bewusst ausbeutet (OLG Köln). Ein Mieter hatte sich aus seiner Wohnung ausgeschlossen. Der Monteur des von ihm beauftragten Schlüsseldienstes öffnete die Wohnungstür nach weniger als einer Minute.