Ein Fahrzeughalter konnte sich erfolgreich gegen die Zahlungsaufforderung einer Gemeinde wehren: Diese darf einen Pkw, der keine Zulassung mehr hat, aber nicht verkehrsbehindernd abgestellt ist, nicht abschleppen lassen, wenn zuvor nur ein Aufkleber mit einer Beseitigungsaufforderung am Fahrzeug angebracht worden ist (OVG Düsseldorf).