Eine 89-jährige Frau bekommt Geldscheine im Wert von 18.500 Euro, die sie aus Angst vor Einbrechern zerrissen hat, von der Bundesbank erstattet. Auch wenn die Frau ihr Geld vorsätzlich selbst zerstört hat, ist die Deutsche Bundesbank zum Ersatz verpflichtet, entschied der Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH). Die Frau habe im Zustand geistiger Verwirrtheit gehandelt.