Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass ein Hauptzollamt (HZA) die Erteilung des AEO-Zertifikats "Zollrechtliche Vereinfachungen/Sicherheit" von der Bedingung abhängig machen darf, dass der Antragsteller seine in sicherheitsrelevanten Bereichen tätigen Bediensteten einer Sicherheitsüberprüfung anhand der sog. Terrorismuslisten unterzieht.