Kennt und duldet eine Führungskraft, dass ihm unterstellte Arbeitnehmer Überstunden machen, muss der Arbeitgeber das Wissen der Führungskraft gegen sich gelten lassen. Dann kennt und duldet auch der Arbeitgeber die Überstunden und muss sie bezahlen
Kennt und duldet eine Führungskraft, dass ihm unterstellte Arbeitnehmer Überstunden machen, muss der Arbeitgeber das Wissen der Führungskraft gegen sich gelten lassen. Dann kennt und duldet auch der Arbeitgeber die Überstunden und muss sie bezahlen