Der Bundesrat hat einem Gesetzentwurf zur Änderung der waffenrechtlichen Zuverlässigkeitsprüfung (§ 5 WaffG) zugestimmt. Dadurch soll der legale Waffenbesitz von Personen aus dem extremistischen Spektrum besser kontrolliert und eingedämmt werden. Nun wird sich die Bundesregierung mit dem Entwurf beschäftigen.