Die Verfassungsbeschwerde richtet sich gegen die Zurückweisung eines Vollstreckungsschutzantrags gem. § 765 a ZPO im Hinblick auf die – bereits vor Erhebung der Verfassungsbeschwerde vollzogene – Räumung einer Mietwohnung.
Die Verfassungsbeschwerde richtet sich gegen die Zurückweisung eines Vollstreckungsschutzantrags gem. § 765 a ZPO im Hinblick auf die – bereits vor Erhebung der Verfassungsbeschwerde vollzogene – Räumung einer Mietwohnung.