Der Nationale Sicherheitsrat Österreichs
Das für die Implementierung von Sicherheitsmaßnahmen aller Art in Österreich zuständige Gremium ist der 2010 konstituierte „Nationale Sicherheitsrat“. Ihm gehören an: Der Bundeskanzler als Vorsitzender, der Vizekanzler, die Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten, der Bundesminister für Landesverteidigung, der Bundesminister für Inneres, der Bundesminister für Justiz sowie weitere Angehörige des Parlaments.
Aufgaben des Nationalen Sicherheitsrates
Die Aufgaben des „Nationalen Sicherheitsrates“ sind per Gesetz wie folgt definiert:
- Der Rat dient der Beratung der Bundesregierung und der einzelnen Bundesminister in allen grundsätzlichen Angelegenheiten der Außen-, Sicherheits- und Verteidigungspolitik.
- Der Rat ist zu hören: in allen Angelegenheiten der Außen-, Sicherheits- und Verteidigungspolitik, die nach Ansicht eines stimmberechtigten Mitglieds des Rates von grundsätzlicher Bedeutung sind, in Angelegenheiten des Art. 23 f Abs. 3 B-VG, in Angelegenheiten des Kapitels VII der Charta der Vereinten Nationen sowie in Angelegenheiten der militärischen Landesverteidigung, die von grundsätzlicher Bedeutung sind und über die Zuständigkeit des Bundesministers für Landesverteidigung hinausgehen, und vor der Beschlussfassung der Bundesregierung, jedenfalls aber vor der Erstattung eines Vorschlages an den Bundespräsidenten auf Verfügung der Heranziehung von Wehrpflichtigen zum Einsatzpräsenzdienst oder zum Aufschub Präsenzdienst durch den Bundespräsidenten, vor der Verfügung der Heranziehung von Wehrpflichtigen zum Einsatzpräsenzdienst oder zum Aufschub Präsenzdienst oder zu außerordentlichen Übungen durch den Bundesminister für Landesverteidigung, sofern in diesen Fällen nicht Gefahr in Verzug vorliegt.
- Dem Rat obliegt es, Empfehlungen für Maßnahmen in Angelegenheiten der Außen-, Sicherheits- und Verteidigungspolitik zu erteilen.
Eckpunkte der neuen Sicherheitsstrategie Österreichs
Zu den wichtigsten Eckpunkten der neuen Sicherheitsstrategie gehören:
- Verstärkung der Präsenz des Bundesheeres im Frieden. Für Einsätze im Not- und Katastrophenfall sollen bis zu 12.500 Soldaten verfügbar sein. Für Auslandseinsätze stellt das Bundesheer 1.100 Soldaten dauerhaft ab.
- Umfassende Sicherheitsvorsorge im Rahmen des Konzepts „Umfassende Sicherheitsvorsorge – USV“,
- Verbesserung der „Inneren Sicherheit“,
- Entwicklung und Implementierung einer „Cyber-Sicherheitsstrategie“,
- Verstärkung der Kooperation mit zivilen Partnern bei der Cyberabwehr,
- Verstärkung des Datenschutzes,
- Aktive Mitwirkung Österreichs an der „Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik – GASP der EU,
- Verstärkung der Maßnahmen zum Schutz „Kritischer Infrastrukturen“,
- Erweiterung der Vorbereitungen für Maßnahmen nach der „EU-Solidaritätsklausel“,
- Bekämpfung des internationalen Terrorismus,
- Eindämmung der illegalen Migration,
- Teilnahme an UN- und EU-Missionen,
- Verstärkung der Zusammenarbeit mit den Vereinigten Staaten und Russland auf allen sicherheitsrelevanten Feldern, sowie
- weitere Maßnahmen in Bezug auf die Zusammenarbeit Österreichs in internationalen Gremien wie UN, EU, OSZE und NATO.
Österreichische Strategie für Cyber Sicherheit 2013
Die im März 2013 implementierte Strategie für die Cyber-Sicherheit Österreichs enthält die künftigen Rahmenbedingungen für den Schutz der österreichischen IT-Welt. Die Strategie ist wie folgt gegliedert:
- Einleitung
- Chancen und Risiken im Cyber-Raum
- Chancen
- Risiken und Bedrohungen
- Prinzipien
- Strategische Ziele
- Handlungsfelder und Maßnahmen
- Handlungsfeld 1 – Strukturen und Prozesse
- Handlungsfeld 2 – Governance
- Handlungsfeld 3 – Kooperation Staat, Wirtschaft und Gesellschaft
- Handlungsfeld 4 – Schutz kritischer Infrastrukturen
- Handlungsfeld 5 – Sensibilisierung und Ausbildung
- Handlungsfeld 6 – Forschung und Entwicklung
- Handlungsfeld 7 – Internationale Zusammenarbeit
- Umsetzung
- Annex 1 Cyber-Risikomatrix 2011
- Annex 2 Abkürzungsverzeichnis
- Annex 3 Cyber-Sicherheit Glossar
Die Strategie für Cyber-Sicherheit leitet sich aus der Sicherheitsstrategie ab und orientiert sich an den Prinzipien des Programms zum Schutz kritischer Infrastrukturen. Damit stellt diese Strategie eine verbindliche Handlungsanweisung für den Schutz „Kritischer IT-Strukturen“ dar.
Zusammenfassung
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Quellen:
Bundesgesetz, mit dem ein Nationaler Sicherheitsrat eingerichtet und das Wehrgesetz 1990 geändert wird (NR: GP XXI IA 505/A AB 809 S. 80. BR: AB 6470 S. 681) StF: BGBl. I Nr. 122/2001 idF: BGBl. I Nr. 30/2008 (NR: GP XXIII IA 482/A AB 366 S. 41. BR: AB 7836 S. 751.), Wien, 2010;
Österreichische Sicherheitsstrategie Sicherheit in einer neuen Dekade – Sicherheit gestalten, Wien, 2013;Österreichische Strategie für Cyber Sicherheit, Wien 2013.