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Fehlgeleitete Nachricht mit Bewerbungsdaten kann Schadensersatz begründen

Die Parteien stritten über Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche wegen der unbefugten Weitergabe personenbezogener Daten im Rahmen eines Bewerbungsverfahrens. Der BGH hebt hervor, dass bereits der Verlust der Kontrolle über die eigenen personenbezogenen Daten einen immateriellen Schaden im Sinne des Art. 82 Abs. 1 DSGVO darstellen könne.