Rechtliches

Deutscher wegen Ausspähung geheimer NATO-Daten verurteilt

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Der Verurteilte war als NATO-Zivilangestellter im NATO-Hauptquartier Ramstein beschäftigt. Er war dort u.a. mit der Beschaffung von Computern und Softwareprogrammen befasst. In dem Ramsteiner Hauptquartier werden zur Datenverarbeitung zwei Netzwerke benutzt, ein geschlossenes, besonders gesichertes System ohne Verbindung zum Internet und ein offenes, mit dem Internet verbundenes. Auf das geschlossene Netzwerk haben allein ausgewählte NATO-Bedienstete (NATO-SECRET) Zugriff. Daten aus diesem System können nur nach interner Prüfung der Geheimhaltungsbedürftigkeit von besonders befugtem Personal („Service-Desk“) in das offene System übertragen werden.

Auch der Betroffene verfügte über eine Zugang zum geschlossenen System. Er ließ durch das Service-Desk im März 2012 insgesamt elf Dateien aus dem geschlossenen Netz in das offene übertragen. Bei den Dateien handelte es sich um Konfigurations- und Zugangsdaten für die Server wichtiger Informations- und Kommunikationssysteme. Der Verurteilte wusste um die Geheimhaltungsbedürftigkeit. Über seinen privaten E-Mail-Account verschickte er die Dateien und speicherte sie auf USB-Sticks, die er in seinem Haus versteckte.

Der Einlassung des Verurteilten, er habe mit seinem Vorgehen lediglich auf Sicherheitsmängel hinweisen wollen, schenkte das Gericht keinen Glauben. Für die Richter war die Verkaufsabsicht in Bezug auf die Dateien offensichtlich. 

Sieben Jahre Freiheitsstrafe ist das Ergebnis der langen Verhandlungen. Von besonderer Bedeutung war aus Sicht der Richter der hohe Grad der Gefährdung, der durch die beabsichtigte Weitergabe der Daten für die Funktionsfähigkeit des NATO-Bündnisses und die Sicherheit der Mitgliedsstaaten entstanden wäre. Durch die Taten war eine aufwändige Neukonfiguration der betroffenen Server notwendig (Urteil des OLG Koblenz vom 19.11.2013 – 3 StE 1/13-2).