Strikte Vorgaben am Arbeitsplatz
Mit den geplanten Änderungen der Arbeitsstättenverordnung sollte die Sicherheit und der Schutz der Gesundheit der Beschäftigten verbessert werden. Konkret waren unter anderem folgende Regelungen vorgesehen:
- Arbeitgeber sollten künftig die Telearbeitsplätze der Arbeitnehmer zu Hause überprüfen müssen. Die Plätze sollten mit der Betriebsstätte des Arbeitgebers über Informations- und Kommunikationseinrichtungen verbunden sein.
- Arbeitsplätze, Sanitär-, Pausen- und Bereitschaftsräume, Kantinen, Erste-Hilfe-Räume und Unterkünfte sollten mit ausreichend Tageslicht versehen sein und eine Sichtverbindung nach außen haben.
Ursprünglich sollte die Arbeitsstättenverordnung, die seit mehr als zwei Jahren beraten wird und vom Bundesrat bereits mit einigen Veränderungswünschen gebilligt worden war, im März in Kraft treten.
In den vergangenen Wochen wuchs der Widerstand vor allem auf Arbeitgeberseite, die eine Vielzahl an vermeintlich absurden und überregulierten Vorgaben kritisierte. Verfechter der Reform gaben zu bedenken, dass alle Beteiligten, auch Vertreter der Arbeitgeber, den Entwurf miterarbeitet hätten.
Der Streit um den zusätzlichen bürokratischen Aufwand löste auch eine Diskussion unter den Koalitionspartnern aus. Offiziell hat der Koalitionsausschuss den Entschluss zu den Novellierungen bereits zum zweiten Mal vertagt. Wie der „Kölner Stadt-Anzeiger“ jedoch berichtet, haben sich hochrangige Koalitionskreise dagegen ausgesprochen. Die Zeitung zitiert die Quelle mit den Worten: „Das Ding ist tot.“ Der bisherige Entwurf soll nun ganz neu erarbeitet werden, berichtet die Zeitung weiter.
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