Rechtliches

Neue Gefahrgutvorschriften

© Marco2811 - Fotolia.com

Die neuen Regelungen basieren auf der Weiterentwicklung der UN-Modellvorschriften für den Transport gefährlicher Güter, des UN-Handbuchs „Tests und Kriterien“, des Global Harmonisierten Systems der Klassifizierung und Kennzeichnung von Chemikalien (GHS) und somit auf Änderungen und Korrekturen des für das ADR zuständigen UN-Gremiums, der ECE-Arbeitsgruppe WP.15, sowie der Gemeinsamen Tagung (GT). Allgemeine Übergangsfristen gestatten eine Anwendung des „ADR 2013“ (das heißt des bis zum 31.12. 2014 geltenden Rechts) bis zum 30.06.2015.

Für viele Anwendungsbereiche verändern sich die Transportbedingungen. Die Auswirkungen sind je nach Branche unterschiedlich groß.

Die wichtigsten Änderungen:

1. Entsorgungsbereich: neue Beförderungs-Möglichkeit für leere ungereinigte Gefahrgut-Verpackungen mit eigener UN-Nummer.

2. Lithium-Batterien: Wegfall der Angabe der Verpackungsgruppe bei Gegenständen führt zur Änderung der Beförderungsdokumente.

3. Leichte Lockerung bei Kühl- und Konditionierungsstoffen: So muss das Trockeneis nur noch deklariert werden, wenn tatsächlich eine Erstickungsgefahr besteht. Dies bedeutet aber den Nachweis in einer Gefährdungsbeurteilung. Das wird aber nicht ganz einfach sein. Daher hat die Diskussion über weitere Änderungen schon begonnen.

4. Änderung der Gefahrzettel: Die Vorgaben wurden genauer definiert, z.B. ist die Linienstärke auf 2mm festgelegt. Das bedeutet Ersatz der alten Gefahrzettel durch neue und Änderung der Druckvorlagen.

5. Unfallmerkblatt: Eine sinnvolle Maßnahme:  auch die elektronische Zigarette ist jetzt in das Rauchverbot eingeschlossen!  Die neue Schriftliche Weisung – ohne Normverweise –  muss spätestens zum 30.06.2017 in jedem kennzeichnungspflichtigen Fahrzeug vorliegen.  Hier gibt es also eine etwas längere Übergangsvorschrift.

 

Es empfiehlt sich die rechtzeitige Schulung der mit Gefahrgutkontrolle beauftragten Personen im Werkschutz, Logistik etc.

 

Quellen:

http://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&jumpTo=bgbl115s0265.pdf