Fahrer, welche die Ladung in ihren Fahrzeugen nicht ausreichend oder gar nicht sichern, stellen ein hohes Sicherheitsrisiko im Straßenverkehr dar. Haben sie das Fahrzeug außerdem noch überladen, dann wird es richtig teuer. Ein Bußgeld von bis zu 235 Euro plus ein Punkt in Flensburg kann fällig werden, wenn gefahren wurde, obwohl das zulässige Gesamtgewicht bereits mehr als erreicht war.
Bei der Ladungssicherung liegt die Verantwortung nicht nur beim Fahrer des Fahrzeuges, sondern auch bei dessen Halter. Beide müssen mit einem Bußgeldbescheid rechnen, wenn Sie sich nicht an die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung (StVO) halten. Wie die Ladungssicherung bei einem PKW mit Anhänger aussehen sollte, welche Strafen beim Fahren mit einem überladenen Auto drohen und ab wann es zu Punkten in Flensburg kommt, erfahren Sie in die diesem Artikel.
Vorschriften zur Ladungssicherung
In der StVO ist genau festgehalten, wie Sie die Fracht in Ihrem KFZ beim Transport ordnungsgemäß sichern müssen.
In § 22 StVO heißt es:
„Die Ladung einschließlich Geräte zur Ladungssicherung sowie Ladeeinrichtungen sind so zu verstauen und zu sichern, dass sie selbst bei Vollbremsung oder plötzlicher Ausweichbewegung nicht verrutschen, umfallen, hin- und herrollen, herabfallen oder vermeidbaren Lärm erzeugen können. Dabei sind die anerkannten Regeln der Technik zu beachten.“
§ 23 StVO besagt Folgendes:
„Wer ein Fahrzeug führt, ist dafür verantwortlich, dass seine Sicht und das Gehör nicht durch die Besetzung, Tiere, die Ladung, Geräte oder den Zustand des Fahrzeugs beeinträchtigt werden. Wer ein Fahrzeug führt, hat zudem dafür zu sorgen, dass das Fahrzeug, der Zug, das Gespann sowie die Ladung und die Besetzung vorschriftsmäßig sind und dass die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs durch die Ladung oder die Besetzung nicht leidet.“
Ab wann liegt eine Überladung vor?
Ein überladenes Auto birgt unzählige Gefahren. Die Bremsen funktionieren nicht mehr wie gewohnt, in Kurven gerät das Fahrzeug schnell ins Schwanken und die Reifen bieten keinen optimalen Halt mehr.
Bei einer Überladung kann die Fracht im Inneren meist aus Platzmangel nicht ordnungsgemäß abgesichert werden, was dazu führen kann, dass bei einer Vollbremsung Gegenstände ins Rollen kommen, umkippen oder möglicherweise den Fahrer des Wagens oder die Mitfahrer verletzen. Eine Überladung zieht dementsprechend ein höheres Unfallrisiko nach sich.
Aus diesen Gründen setzt die StVO ebenfalls beim Thema Überladung gewisse Vorschriften fest. Haben Sie Ihr Auto überladen, dann kommen Sanktionen aus dem Bußgeldkatalog auf Sie zu. Wollen Sie dies verhindern, dann sollten Sie auch als Halter einen Blick auf das zulässige Gesamtgewicht des Kfz werfen. Ansonsten kommen Sie schneller zu einem Bußgeldbescheid, als es Ihnen lieb ist.
Die entsprechende Angabe finden Sie entweder in der Zulassungsbescheinigung oder im Fahrzeugschein. Ein zulässiges Gesamtgewicht von 2,8 Tonnen bei einem PKW ist völlig normal. Einige Modelle sind schwerer als andere, was auch bei Transportern, LKW und Wohnwagen gilt. Dies ist in ihrem viel höheren Gewicht im Leerzustand begründet. Wenn Sie Ihren LKW überladen haben, dann müssen Sie demnach auch mit einer höheren Strafe rechnen.
Die Ladungssicherung für LKW und PKW
Jeder Fahrer sollte sich bereits im Vorfeld darüber informieren, wie er die Ladung in seinem Fahrzeug sichern muss, um die Verkehrssicherheit nicht zu gefährden. Gerade bei Berufskraftfahrern bietet es sich an, ein Weiterbildungsseminar zum Thema Ladesicherung und Transportsicherung zu besuchen.
Die Fracht kann auf zwei verschiedene Arten abgesichert werden:
1. Die formschlüssige Ladungssicherung: Bei dieser Art der Sicherung wird die Fracht entweder mithilfe eines bündigen bzw. lückenlosen Verladens, einer Bucht- bzw. Kopflaschung oder durch Zurrgurte abgesichert. Auf Hilfsmittel wie Sperrbalken, Keile, ein Ladungssicherungsnetz oder Zurrketten können Sie nur dann verzichten, wenn das KFZ eine gewisse Stabilität vorzuweisen hat. Freiräume müssen beim Transport stets mit Füllmitteln aufgestockt werden.
2. Die kraftschlüssige Sicherung der Ladung: Hier werden die geladenen Güter durch Niederzurren fixiert, wodurch diese auf eine dafür vorgesehene Fläche gepresst werden. Antirutschmatten dienen ebenfalls als Hilfsmittel und können die Ladungssicherung noch verstärken.
Bei einem LKW sollte die Ladungssicherung von geschulten Mitarbeitern erledigt werden. Es gilt: Je größer das Fahrzeug, desto wichtiger wird der Aspekt des korrekten Verstauens der Ladung. Das Gleiche gilt für die Ladungssicherung bei einem Transporter. Bei sperrigen Gegenständen bietet es sich außerdem an, diese in einem Anhänger zu verstauen.
Sollte Ihre Ladung beim PKW zu weit überstehen, dann bewegt sich das Bußgeld zwischen 20 und 25 Euro. Bei nicht ausreichend gesicherter Fracht mit zusätzlicher Sachbeschädigung kommen ein Bußgeld in Höhe von 75 Euro sowie ein Punkt in Flensburg auf Sie zu. Bei einem LKW erhöht sich dieses Bußgeld bei gleichem Vergehen auf 100 Euro. Der Punkt in Flensburg bleibt bestehen.
Die Strafe bei Überladung
Sind Sie in eine Polizeikontrolle geraten, dann kann direkt vor Ort kontrolliert werden, ob Sie sich an die Vorschriften zur Ladungssicherheit gehalten haben bzw. ob eine Überladung vorliegt. Die Polizeibeamten können mit einer mobilen Waage nachvollziehen, ob Sie Ihren PKW, LKW oder Wohnwagen überladen haben.
Der betroffene Fahrer darf laut Bußgeldkatalog zur Überladung erst weiterfahren, wenn das zulässige Gesamtgewicht nicht mehr überschritten wird. Für diese Zeit unterliegen Sie einem Fahrverbot, da es unverantwortlich wäre, Sie mit einer Überladung weiterfahren zu lassen. Dabei macht es keinen Unterschied, ob Sie Ihr Wohnmobil überladen oder die zulässigen Anhängelasten für Ihren PKW missachtet haben.
Bei einer Überladung von über 30 Prozent stellen Sie eine enorme Gefahr im Straßenverkehr dar. Dies wird mit einem Punkt in Flensburg sowie einem Bußgeld von 235 Euro geahndet.
Um eine Überladung bereits im Vorfeld auszuschließen, können Sie sich an folgende Regeln zur Ladung halten:
- Zulässiges Gesamtgewicht ohne Anhänger: Weniger als 2,8 Tonnen bei leichtem PKW.
- Zulässiges Gesamtgewicht ohne Anhänger: Weniger als 3,5 Tonnen bei schwerem PKW.
- Führerscheinklasse B: Zulässiges Gesamtgewicht mit Anhänger/Ladung für ein Kfz mit zGG unter 3,5 Tonnen und Anhänger mit zGG unter 750 kg.
- Führerscheinklasse B96: Zulässiges Gesamtgewicht mit Anhänger/Ladung für ein Kfz mit zGG unter 3,5 Tonnen und Anhänger mit zGG über 750 kg (wenn das Gewicht des Anhängers nicht höher als das Eigengewicht ist und das zGG von Zugmaschine und Anhängern nicht 4,25 Tonnen überschreitet).
- Führerscheinklasse BE: Zulässiges Gesamtgewicht mit Anhänger/Ladung für ein Kfz mit zGG unter 3,5 Tonnen und Anhänger mit zGG bis zu 3,5 Tonnen.
Quelle:
Dieser Artikel wurde von Flensburgpunkte.net zur Verfügung gestellt.