Sicherheit

1 + 1 = 1 – Wie die Detektivbranche zum Garant für Qualität wird

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Zähe Themengebiete, die sich durch die gesamte Sicherheitsbranche ziehen sind schlechte Qualität und mangelnde Ausbildung. So auch bei den Ermittlern. Die zwei größten Verbände planen nun Schritte, um die Probleme anzugehen.

 

Denn wie auch im privaten Sicherheitssektor, arbeiten diese Verbände stark an einer Verbesserung der Dienstleistungsqualität. Nun wollen sich die zwei Hauptverbände zusammenschließen und die Ausbildung voranbringen.

Der Geschäftsstellenleiter vom Bund Internationaler Detektive (BID), Herr Andreas Heim, äußert sich im Interview mit SECmarket näher dazu.

Ein kurzer Verlauf: Wie kam es zur Idee eines Zusammenschlusses zwischen BDD und BID zu einem deutschen Gesamtverband?

Der Gedanke zum Zusammenschluss von Verbänden ist nicht neu. Heute ist es vielmehr ein wichtiges Erfordernis, um die Interessen eines Berufsstandes in einem gemeinsamen Bundesverband zu einen und zu vertreten.

Historisch betrachtet entwickelte sich die Vereinslandschaft von Detektiven schon immer recht bewegend. In den zurückliegenden Jahrzehnten gab es eine Menge an unterschiedlichen detektivischen Interessensvertretungen und Vereinigungen. Wenn sich die Interessen, Ziele und Vorstellungen der Detektive änderten, entstanden neue Vereine.

Wenige aber waren größere berufsständige Interessenvertretungen, die sich auch länger etablieren konnten.

Hierzu zählen beispielsweise der Deutsche Detektiv-Verband (DDV) und der Berufsverband Bayerischer Detektive (BBD). Beide Verbände sind 2015 bzw. 2017 in den Bund Internationaler Detektive (BID) übergegangen.

Ebenso gab es in den Fünfzigerjahren den Bund Deutscher Detektive (BDD) und den Zentralverband der Auskunfteien und Detekteien (ZV), die gemeinsam 1983 den Bundesverband Deutscher Detektive (BDD) gründeten.

 

Wann ist die finale Umsetzung angedacht?

Der BDD hat dem Verschmelzungsvorhaben nach dem Umwandlungsgesetz am 10. November 2018 zugestimmt.
Der BID wird diesem Schritt am 30. November 2018 mit seiner Entscheidung folgen.

Wir können also davon ausgehen, dass wir diesen Verschmelzungsprozess bis zum ersten Quartal im Jahr 2019 abschließen. Dann gibt es in Deutschland erstmals in der Geschichte der Detektiv-Verbände einen gemeinsamen berufsständischen Bundesverband für private Ermittler, der auch einen eigenständigen Fachbereich für sog. Kaufhausdetektive unter seinem Dach hat.

 

Was möchten Sie mit der Fusionierung erzielen?

Den BID gibt es inzwischen seit 1960 und den BDD seit 1950. Demnach verbindet beide Verbände eine lange Historie. In den letzten 20 Jahren zeichnete sich immer mehr ab, dass es keine großen Unterschiede in der Verbandsarbeit und den Zielen gab. Bereits 2002 versuchten beide Verbände deshalb eine Zusammenführung anzugehen. Damals war allerdings die Zeit noch nicht reif und es wurde aus Verbundenheit vieler Mitglieder gegen einen neuen gemeinsamen Weg gestimmt.

Im Jahr 2017 haben sich die Sichtweisen der Verbände mit der DIN SPEC 33452 geeint. Die spezifische Norm zu Rahmenbedingungen sowie Anforderungskriterien für gewerbliche Ermittlungs-Dienstleistungen brachte letztendlich beide Verbände zusammen an den Tisch, um über eine gemeinsame Zukunft nachzudenken und zu verhandeln.

Natürlich ist auch das Thema Ausbildung ein bedeutender Grund. In Form der Zentralstelle für die Ausbildung im Detektivgewerbe (ZAD), die beide Verbände, gemeinsam mit weiteren berufsständischen Vertretungen in Deutschland, Österreich und in der Schweiz, seit 1986 tragen.

 

Was bringt denn die ZAD den Ermittlern in Sachen Ausbildung?

Nun, die ZAD hat in der Zeit ihres Bestehens spezielle Bildungsangebote für private Ermittler/Detektive entwickelt, die sich langjährig bewährt haben und seit 2011 zur Qualifikation „IHK Fachzertifikat“ führen.

Das ist immerhin ein maßgebliches und in Deutschland einzigartiges Ergebnis einer gemeinsamen Arbeit zwischen ZAD und aller beteiligten detektivischen Berufsverbände. Insbesondere, da seit 30 Jahren keine gesetzlichen Regelung oder Vorgaben hinsichtlich der fachlichen Anforderungskriterien an Detektive bestehen. Lediglich das Detektei-Gewerbe ist über die Gewerbeordnung geregelt.

Die aktuelle ZAD Aus- und Fortbildungsinitiative für sogenannten „Kaufhausdetektive“ entspricht dem Vorhaben von BDD und BID, jene Personen, die beruflich im Bereich des Handels Ladendiebstähle verhindern, fachlich und branchenspezifisch in einem Verband zu integrieren.

 

Was ist besonders daran?

Ganz einfach. Diese Personen übernehmen gewerblich Bewachungsaufgaben, was gesetzlich geregelt ist und die Erlaubnis nach § 34a GewO und den erfolgreichen Abschluss der IHK Sachkundeprüfung voraussetzt. Die Inhalte dieser zentralen Fachthemen sind vom Gesetzgeber vorgegeben, vermitteln jedoch keine spezielle Berufs- und Fachspezifik oder praktische Methodik für die Tätigkeit als sog. Kaufhausdetektiv. 

Diese Regelungen gelten nicht für das Detektei-Gewerbe, in dem Detektive „rein ermittelnd“ tätig sind und das bundesweit ca. 1.300 umsatzsteuerpflichtige Gewerbebetriebe verzeichnet (Stand: 2014, Bundesamt für Statistik).

Geht man davon aus, dass diese Unternehmen mit mehreren Beschäftigten am Markt tätig sind, gibt es schätzungsweise 4.500 bis 5.000 Detektive in Deutschland. Gegenüber der privaten Sicherheitsbranche ist diese Anzahl an hauptberuflich tätigen Personen eher gering. Das ist einer der Gründe, warum der Gesetzgeber keinen Bedarf ableitet, um spezielle Zugangsvoraussetzungen zum Detektivberuf zu definieren und fachliche Anforderungskriterien an die Tätigkeit festzuschreiben.

 

Da geht es Ihnen wie den privaten Sicherheitsdienstleistern…

Diese Situation ist ähnlich bei privaten Sicherheitsdienstleistern, das stimmt. Doch haben diese der Ermittlerbranche einiges voraus. Zum einen die Übernahme hoheitlicher Aufgaben (mit dem Bund) und die beachtlich hohe Anzahl an Beschäftigten.

Was aber auch ähnlich ist: Durch ihre Bewachungstätigkeit, müssen sog. Kaufhausdetektive die Sachkunde nach § 34a als Grundlage absolvieren. Die ist auch hierfür keinesfalls fachlich inhaltlich ausreichend.

 

Was empfehlen Sie denn?

Die Voraussetzung, um als sog. Kaufhausdetektive tätig zu werden, ist u.a. der IHK Sachkundenachweis. Dazu ist die Teilnahme an einem IHK-Lehrgang erforderlich, der aber einiges an Kosten verursacht.

Natürlich tragen nicht immer die Unternehmen diese Kosten oder werden durch Fördermittel der Agenturen für Arbeit abgedeckt. Dementsprechend trägt auch der Kaufhausdetektiv seinen Eigenanteil an Ausbildungskosten. Dieses Budget ist erfahrungsgemäß schnell ausgeschöpft und damit fehlt es an Investitionsmitteln für zusätzliche, aber dringend erforderliche fachinhaltliche Qualifizierungsmaßnahmen.

 

Und diesem Problem möchten Sie entgegenwirken?

Ja. Denn als Quintessenz bleibt die fachliche Ausbildung auf der Strecke. Zum Ärgernis der Handelsunternehmen, die viele Dienstleister (Kaufhausdetektive) als fachlich nicht ausreichend qualifiziert einstuft.

So nahm die Branche ihren Lauf. Deshalb haben BID und BDD bereits beschlossen, in der gemeinsamen Nachfolgeorganisation die Ausbildungsqualität für Kaufhausdetektive kontinuierlich zu fördern und nachhaltig aufrecht zu erhalten.

Das Zusammenführen beider Verbände steht damit im Fokus. Wir wollen in erster Linie, dass das gesamte Gewerbe eine gewissenhafte Dienstleistungsqualität erbringt, alles muss Hand und Fuß haben. Nur mit entsprechender fachlicher Qualifizierung kann das funktionieren. Die Fortbildung wird vom Verband maßgeblich bestimmt, soll vom Staat anerkannt und in gesellschaftliche Prozesse integriert werden.

 

Werden die jeweiligen Verbandsmitglieder beider Verbände in den neuen Gesamtverband übernommen und gibt es Aussteiger?

Die Lösung soll eine „Verschmelzung durch Aufnahme“  sein, d. h. kein Verband wird zuvor einfach aufgelöst. Die Mitglieder beider Verbände kommen somit im Gesamtverband unter.

Das ist aber kein „Muss“. Sicherlich wird es vereinzelt langjährig tätige Kolleginnen und Kollegen in beiden Verbänden geben, die diesen neuen Weg in einen Gesamtverband nicht mitgehen. Das aber sind Einzelfälle, nicht die breite Mehrheit. Wir profitieren insbesondere von der nachrückenden Generation, also junge Menschen, die in diesem rechtshelfenden Beruf arbeiten wollen, sich mit der Detektei-Branche identifizieren und diese gesellschaftsfähig machen, in dem sie sich stark engagieren.

Da die Vorbereitungen des dafür erforderlichen Verschmelzungsvertrages recht aufwändig sind und durch beidseitig unterschiedliche Vorstellungen auch viel beachtet werden muss, wird das ein Stück Arbeit und erfordert einige Zeit.

 

Wie weit geht die Internationalisierung der Verbandsmitglieder, wenn es ein deutscher Gesamtverband ist?

Der künftige Gesamtverband ist ein nationaler Verband, dessen Großteil Mitglieder in Deutschland sind. BDD und BID haben bereits langjährig internationale Mitglieder in ihren Reihen. Wir bieten weiterhin Kollegen und Kolleginnen aus anderen Ländern die Möglichkeit einer Verbandsmitgliedschaft. Insbesondere, da in vielen Staaten die Arbeit im Bereich „Private Investigation“ gesetzlich geregelt ist.

Hier zählt beispielsweise Deutschland im EU-Maßstab zu den wenigen Ländern, in denen das Detektei-Gewerbe minimal oder gar nicht geregelt ist. Deshalb ist es für uns ein Vorteil mit ausländischen Partnern zusammenzuarbeiten und eröffnet ein breites Feld an Möglichkeiten, um internationale Ermittlungen realisieren zu können.

 

Projekt Ausbildung: der Lehrgang Sicherheitskraft Handel soll zur Pflicht für Kaufhausdetektive werden. Sie planen zusätzliche Ausbildungsformate. Wird die Pflicht zur Fortbildung Sicherheitskraft Handel somit nichtig?

Der BID kennt die Inhalte der Ausbildung „Sicherheitskraft Handel“ nicht, denn das Projekt wird durch Herrn Födisch unabhängig und mit anderen Kooperationspartnern realisiert. Ob diese Qualifikation letztlich bundesweit von den Handelsunternehmen als verbindliches Kriterium anerkannt wird, bleibt abzuwarten.

 

Wie sieht denn das geplante Ausbildungskonzept aus?

Wir favorisieren das seit 1994 durchgängig gehandhabte und bewährte Konzept des kombinierten Fern- und Direktunterrichts, nach dem Vorbild der bisherigen ZAD Bildungsmaßnahmen. Damit unterliegen wir der staatlichen Aufsicht und regelmäßigen Überprüfung durch die ZFU – die Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht in Köln. Zugleich sind unsere Unterrichtsmaterialien durch die ZFU geprüft und vom Bundesinstitut für Berufsbildung (BiBB) begutachtet und zugelassen.

Diese Maßnahmen reihen sich in die Auflagen gemäß der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV) ein, die durch die ZAD erfüllt werden. Die ZAD hat 2009 das bestehende Lehrgangskonzept überarbeitet und somit die Anforderungskriterien an Bewachungsfachkräfte im Handel konkretisiert. In Kooperation mit der IHK Kassel-Marburg wurde im Jahr 2011 ein Lehrgangskonzept umgesetzt, das zur Qualifikation führt: „ZAD geprüfte Bewachungsfachkraft im Handel – IHK Zertifikat“.

Mit der Umsetzung des Vorhabens „gemeinsamer detektivischer Gesamtverband“ und der Integration des Fachbereichs für sog. Kaufhausdetektive“ wurde auch eine inhaltliche Neuausrichtung des ZAD Bildungsprogramms erforderlich.

Ein weiteres Anliegen großer Handelskonzerne ist es, einen Qualitätsrahmen für diesen spezifischen Dienstleistungsbereich zu entwickeln, der zur neutralen und allgemeinverbindlichen Orientierung dient.

Dementsprechend gilt es Partner an einen Tisch zu bekommen, die einen solchen nachhaltigen Qualitätsrahmen definieren und vertreten. Ein solches Gremium wäre denkbar unter Einbeziehung von Vertretern von Handelskonzernen (Revision), dem EHI, detektivischen Berufsverbänden und Bildungsträgern sowie Experten aus den Bereichen Datenschutz und Verbraucherschutz.

Das Gute: Auch der künftige detektivische Gemeinschaftsverband verpflichtet seine Mitglieder zur nachweislichen kontinuierlichen Weiterbildung. Also zur regelmäßigen Fortbildung, anstelle einer einmaligen.

 

Wie lang wird die Umsetzung dauern?

Im Herbst starteten die ersten über sechs  Monate andauernden ZAD-Lehrgänge nach dem neuen Rahmenlehrplan. Es erfolgt eine Kombination aus Fern- und Direktunterricht. Monatlich werden zwei Studien-Lehrbriefe an die Lehrgangsteilnehmer versendet, insgesamt gibt es acht. Sie beinhalten u.a. zu beantwortende Wissenskontrollaufgaben.

Während des Lehrgangs findet dreimal ein Workshop-Tag mit jeweils Teilprüfungen statt. Die Dritte ist dabei Endprüfung und wird mit einem IHK-Fachzertifikat abgeschlossen.

Vielen Dank für das Interview!

Über SECmarket

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