Grundlagen Sicherheit

Datenschutzbehörden warnen vor WM-Apps Hayya und Ehteraz

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Für die Einreise zur Fußball-Weltmeisterschaft 2022 in Katar ist die Installation der Apps „Ehteraz“ und „Hayya“ verpflichtend. Eine erste Analyse zeigt, dass die Datenverarbeitungen der Apps wahrscheinlich deutlich weiter gehen, als es die Beschreibungen der Datenschutzhinweise und Verarbeitungszwecke in den App-Stores angeben.

Die FIFA Fußball-Weltmeisterschaft 2022 wird vom 20. November bis 18. Dezember in Katar ausgetragen. Dubiose Umstände der WM-Vergabe, tote Arbeiter beim Stadionbau, eingeschränkte Menschenrechte: Die WM in Katar sorgt weiter für Diskussionen. Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) warnt nun vor den beiden Apps „Ehteraz“ und „Hayya“, die jeder installieren muss, der nach Katar zur Fußball-Weltmeisterschaft reist.

Die Apps „Ehteraz“ und „Hayya“ sind in den gängigen App-Stores in Europa verfügbar und können damit auch außerhalb von Katar heruntergeladen und „genutzt“ werden. Eine Analyse des BfDI zeigt nun, dass die Datenverarbeitungen beider Apps offenbar massiv weiter reichen, als es die Beschreibungen der Datenschutzhinweise und Verarbeitungszwecke in den App-Stores angeben.

Bei einer der Apps werde u.a. erhoben, ob und mit welcher Telefonnummer ein Telefonat geführt werde. Hierbei, so der Bundesbeauftragte für den Datenschutz handele es sich um mitunter sensible Telekommunikationsverbindungsdaten, die in Deutschland unter das Fernmeldegeheimnis fallen. Die andere App verhindere u.a. aktiv, dass das Gerät, auf dem sie installiert werde, in den Schlafmodus wechsele. Es sei zudem naheliegend, dass die von den Apps verwendeten Daten nicht nur lokal auf dem Gerät verblieben, sondern an einen zentralen Server übermittelt würden.

Der BfDI rät daher dazu, die beiden Apps nur dann zu installieren, wenn es absolut unumgänglich sei. Zudem solle erwogen werden, für die Installation ein eigenes Telefon zu verwenden, das ausschließlich für die Apps genutzt werde. Insbesondere sollten auf diesem Gerät keine weiteren personenbezogenen Daten, wie etwa Telefonnummern, Bild oder Tondateien gespeichert sein. Im Nachgang der Nutzung der Apps sollten auf dem verwendeten Telefon, das Betriebssystem und sämtliche Inhalte vollständig gelöscht werden, so der BfDI weiter.

Auch die französischen und der norwegischen Datenschutzbehörden CNIL und Datatilsynet warnten bereits vor den Apps. Auch diese empfehlen die Nutzung eines separaten Geräts für die Apps. Die norwegische Datenschutzbehörde hält den umfangreichen Zugriff der Apps für alarmierend.

 

Quelle: WBS.Legal, zuletzt abgerufen am 28.11.2022