Aus- und Fortbildung Sicherheitskonzepte

Sicherheitsbeleuchtung im Wandel: Neue Normen setzen auf Risikobewertung

Grün leuchtendes Fluchtwegschild vor grünem Hintergrund.
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Ab 2026 bzw. 2027 treten neue, strengere Normen für die Sicherheitsbeleuchtung in Kraft, die einen grundlegenden Wandel hin zu einem risikobasierten Ansatz mit sich bringen. Statt starrer Mindestvorgaben müssen Beleuchtungskonzepte künftig individuell auf Basis von Gefährdungsanalysen geplant werden.

Dabei bilden mehrere Normen die zentrale Grundlage: Die DIN EN 1838 definiert die lichttechnischen Anforderungen wie Beleuchtungsstärke, Gleichmäßigkeit und Blendung, während die DIN EN 50172 (bzw. VDE 0108-100) den Betrieb, die Prüfung und die Wartung der Anlagen regelt.

Ergänzend dazu legt die DIN EN 60598-2-22 die technischen Anforderungen an Notleuchten fest, und die DIN EN 62471 behandelt die photobiologische Sicherheit von Lampen und Leuchten. Mit den neuen Vorgaben gewinnt zudem die Dokumentation deutlich an Bedeutung, da sie den Nachweis einer korrekten Risikobewertung erbringen muss. Für bestehende Anlagen gilt eine Übergangsfrist bis etwa Mitte 2027, in der Anpassungen erforderlich sind. Insgesamt erhöhen die Änderungen die Komplexität in Planung und Betrieb, weshalb verstärkt Schulungen und Fachwissen in der Branche notwendig werden.

Autor: Christoph Härtl, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit

Quelle: DGWZ, zuletzt abgerufen am 05.05.2026.