Ausgangsfall
Nach den Feststellungen des Landgerichts arbeitete einer der Angeklagten als Aufsichtsperson im Berliner Bode-Museum, in dem die etwa 100 kg schwere Goldmünze “Big Maple Leaf” im Wert von ungefähr 3,3 Millionen Euro ausgestellt war. Hiervon sowie von Schwachstellen in der Alarmsicherung des Museums berichtete der Angeklagte dem mit ihm befreundeten Mitangeklagten. Dieser begab sich am frühen Morgen des 27. März 2017 zusammen mit einem Cousin und einer unbekannt gebliebenen Person auf die Hochbahngleise der Berliner Stadtbahn, die unmittelbar an einen Dachvorsprung des Museums grenzen. Von dort kletterten sie zum Fenster eines Umkleideraums, das der im Museum beschäftigte Angeklagte unbemerkt offengelassen hatte, und gelangten so in das Innere.
Unterrichtet über die räumlichen Verhältnisse und die Kontrollroute des Wachmanns, während der die Alarmanlage deaktiviert war, gelangten sie unbemerkt zu der in einer Glasvitrine ausgestellten Goldmünze. Sie zerschlugen das Glas und brachten mit einem Rollbrett und einer Schubkarre das Diebesgut über das Einstiegsfenster und die Bahngleise bis zu einer Stelle, an der sie die Münze von den Gleisen warfen, sich selbst abseilten und mit dem Fahrzeug eines weiteren Tatbeteiligten flüchteten.
Die Münze wurde kurz nach der Tat zerteilt und einzelne Teile stückweise verkauft. Der Verbleib des Goldes konnte nicht festgestellt werden.
Urteil rechtskräftig
Ihre Verurteilungen haben beide Angeklagten mit Sachrügen, einer von ihnen zudem mit einer Verfahrensrüge, angegriffen. Der 5. Strafsenat hat beide Rechtsmittel verworfen. Die Überprüfung des Urteils hat keinen Rechtsfehler zum Nachteil der Angeklagten ergeben, auch das Verfahren war nicht zu beanstanden. Das Urteil ist damit rechtskräftig.
Bundesgerichtshof Beschluss vom 24. Juni 2021 – 5 StR 67/21
Quelle: Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 13.07.2021 (Zuletzt abgerufen am 03.08.2021)
