Grundsätzlich darf ein Arbeitnehmer die Erbringung der vertraglich vereinbarten Arbeitsleistung auch verweigern. Die Frage ist nur, welche Voraussetzungen hierfür vorliegen müssen. Nach § 275 Abs. 3 BGB kann ein Arbeitnehmer die Arbeitsleistung verweigern, wenn sie ihm nicht zugemutet werden kann.