Das Bundesverwaltungsgericht entschied in aktuellen Urteilen über die Rechtmäßigkeit des Verbots der linksextremen Plattform "linksunten.indymedia.org". Verboten und abgeschaltet wurden die unter der URL und die im Tor-Netzwerk abrufbare Internet-Seite von ‚linksunten‘, sowie sämtliche sonstige Internetpräsenzen. Ausführungen zu den mit dem Vereinsverbot thematisierten Rechtsfragen enthalten die...