In Zeiten von Wikileaks fühlt sich offenbar der eine oder andere Arbeitnehmer dazu berufen, auf seiner Ansicht nach bestehende Missstände hinzuweisen. Einen besonders bizarren Fall hatte das Arbeitsgericht Siegburg am 15.01.2020, 3 Ca 1793/19, zu entscheiden: Ein Arbeitnehmer hatte eine Sicherheitslücke ausgenutzt und für zwei Vorstandsmitglieder einer Kundin seines Arbeitgebers im...