Schon des Öfteren hat das BVerfG die Entscheidung eines Strafgerichts wegen Verstoß gegen die Meinungsfreiheit aufgehoben, so etwa im Fall eines Fußballfans, der wegen Abbildung des Slogans „ACAB“ („all cops are bastards“) verurteilt worden war. In einem aktuellen Fall billigte jetzt aber das BVerfG die Verurteilung eines Demonstranten aus der linken Szene, der bei der Demonstration einen...