Wird von einem Konto durch einen Phishing-Angriff unberechtigt Geld abgehoben, muss die Bank dieses Konto wieder auf den Stand bringen, auf dem es vor der Belastung war. Dies gilt auch, wenn der Ehepartner die Verwaltung des Kontos übernommen hat, solange keine grob fahrlässigen Verletzung der Geheimhaltungspflicht vorliegt.