Das OLG Frankfurt am Main hat in einer Grundsatzentscheidung die Überwachung des ruhenden Verkehrs durch „private Dienstleister“ für gesetzeswidrig erklärt. Dies sei alleinige Aufgabe des Staats. Die so ermittelten Beweise unterliegen daher einem absoluten Verwertungsverbot, entschied das OLG per Beschluss. Damit sind Hunderttausende Knöllchen rechtswidrig. Die Formulierungen des Gerichts sind...