Ein Unternehmen, das mit Gebrauchsgütern handelte, ließ über einen Mitarbeiter Handzettel auf der Zufahrtsstraße zu einer Wettbewerbsfirma verteilen - insbesondere an Autofahrer, die auf dieser Strecke im Stau standen. Der Inhaber einer benachbarten Firma hielt dies für eine unangemessene Werbemaßnahme und zog hiergegen vor Gericht.