Lohntarifvertrag

Rechtliches

Eingruppierung eines Kontrollschaffners gemäß Lohntarifvertrag NW

Die Tätigkeit einer Kontrollschaffnerin erfüllt das Tätigkeitsmerkmal "Kontrolleure im Außendienst" der Lohngruppe 2.0.4 LTV NRW 2008. Im Interesse der Rechtssicherheit und Rechtsklarheit kann der Wille der Tarifvertragsparteien bei der Auslegung eines Tarifvertrags nur dann berücksichtigt werden, wenn er in den tariflichen Normen unmittelbar seinen Niederschlag gefunden hat.