Der 6. Kartellsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf hat am 21.08.2023 entschieden, dass die von der beklagten A-Verkehrsgesellschaft mbH gegen einen klagenden Busfahrer verhängte lebenslange Fahrersperre wegen Handynutzung marktmissbräuchlich und deshalb unzulässig ist.