Nachtschicht

Rechtliches

Einteilung des Arbeitnehmers zu Nachtschichten

Eine Krankenschwester, die aus gesundheitlichen Gründen keine Nachtschichten mehr leisten kann, ist nicht arbeitsunfähig krank. Sie hat einen Anspruch auf Beschäftigung, ohne für die Nachtschichten eingeteilt zu werden. Der Arbeitgeber muss bei der Schichteinteilung auf das gesundheitliche Defizit seiner Angestellten Rücksicht nehmen.