Namensrecht

Rechtliches

Schlichte Namensgleichheit mit einem NS-Täter rechtfertigt keine Namensänderung

Namensänderungen sind nur in besonderen Fällen möglich. Es muss ein „wichtiger Grund“ vorliegen. Wie jetzt das Verwaltungsgericht Freiburg urteilte, ist die Namensgleichheit mit einem NS-Täter kein ausreichender Grund, jedenfalls dann, „wenn jener weitgehend unbekannt ist und der Namensträger nicht substantiiert geltend macht, persönlich hierdurch belastet und auch im Alltag beeinträchtigt zu...

Rechtliches

Urteil: Wer darf sich „Polizei“ nennen?

Das Oberlandesgericht Hamm hatte in einer aktuellen Entscheidung zu klären, ob sich ein Privatunternehmen den Namenszusatz „Polizei" geben darf (Az. 12 U 126/15). Das Unternehmen betrieb eine Internetdomain mit dem Namen „Polizei-Jugendschutz“. Dagegen geklagt hatte das Land Nordrhein-Westfalen.