Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) hat Ende April einen Referentenentwurf für ein „Gesetz zur Stärkung der Integrität in der Wirtschaft“ vorgelegt. Aber auch nach Verabschiedung des neuen Gesetzes wird das derzeit bestehende Unternehmensanktionenrecht die Praxis noch auf Jahre bestimmen.